Zusammenfassung der Förderrichtlinie

Förderwerber

  • NÖ Gemeinden
  • Wirtschafts- und Werbegemeinschaften, insbesondere Vereine
  • Private Errichtungsgesellschaften bei Pilotprojekten

Förderungsgegenstand
NAFES umfasst vier Förderschwerpunkte:

  • Infrastrukturelle Investitionen in Orts- und Stadtzentren
    z.B. Parkplätze, Verkehrsleitsysteme, Parkleitsysteme, Wochenmärkte etc.
  • Erhaltung der Nahversorgung in den Gemeinden
    Von der Gemeinde getätigte Infrastrukturinvestitionen wie Neuerrichtung oder Umbau eines Geschäftslokales oder Investitionen in die Geschäftsausstattung.
  • Marketingmaßnahmen
    z.B. Einkaufszeitungen, gemeinschaftliche Maßnahmen der örtlichen Wirtschaftsvereinigungen,...
  • Pilotprojekte - innerörtliche Handels- & Dienstleistungsstandorte
    infrastrukturelle Investitionen

Art & Ausmaß der Förderung

Art:  Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Ausmaß: im Regelfall 30% der nachgewiesenen Gesamtkosten.
  Förderobergrenze € 100.000,--

WICHTIG: Mit der Umsetzung der Maßnahme darf zum Zeitpunkt des Ansuchens noch nicht begonnen worden sein.

Nicht förderbar sind

  • Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung begonnen wurde
  • Einzelbetriebliche Maßnahmen
  • Veranstaltungen sowie regelmäßig veranstaltete Events u.ä. ohne Einbindung in ein Gesamtkonzept
  • Laufende Kosten einschließlich Personalkosten
  • Maßnahmen, bei denen andere Ziele, wie etwa kulturelle, ästhetische oder tourismusfördernde Ziele im Vordergrund stehen
  • Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen unter EUR 3.000,--

Anmerkung
Die Beschlussfassung erfolgt durch das Präsidium der WKNÖ und der Landesregierung NÖ.