Zusammenfassung der Förderrichtlinie
Förderwerber
- NÖ Gemeinden
- Wirtschafts- und Werbegemeinschaften, insbesondere Vereine
- Private Errichtungsgesellschaften bei Pilotprojekten
Förderungsgegenstand
NAFES umfasst vier Förderschwerpunkte:
- Infrastrukturelle Investitionen in Orts- und Stadtzentren
z.B. Parkplätze, Verkehrsleitsysteme, Parkleitsysteme, Wochenmärkte etc. - Erhaltung der Nahversorgung in den Gemeinden
Von der Gemeinde getätigte Infrastrukturinvestitionen wie Neuerrichtung oder Umbau eines Geschäftslokales oder Investitionen in die Geschäftsausstattung. - Marketingmaßnahmen
z.B. Einkaufszeitungen, gemeinschaftliche Maßnahmen der örtlichen Wirtschaftsvereinigungen,... - Pilotprojekte - innerörtliche Handels- & Dienstleistungsstandorte
infrastrukturelle Investitionen
Art & Ausmaß der Förderung
Art: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Ausmaß: im Regelfall 30% der nachgewiesenen Gesamtkosten.
Förderobergrenze € 100.000,--
WICHTIG: Mit der Umsetzung der Maßnahme darf zum Zeitpunkt des Ansuchens noch nicht begonnen worden sein.
Nicht förderbar sind
- Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung begonnen wurde
- Einzelbetriebliche Maßnahmen
- Veranstaltungen sowie regelmäßig veranstaltete Events u.ä. ohne Einbindung in ein Gesamtkonzept
- Laufende Kosten einschließlich Personalkosten
- Maßnahmen, bei denen andere Ziele, wie etwa kulturelle, ästhetische oder tourismusfördernde Ziele im Vordergrund stehen
- Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen unter EUR 3.000,--
Anmerkung
Die Beschlussfassung erfolgt durch das Präsidium der WKNÖ und der Landesregierung NÖ.

